LEISTUNGEN
Der erste Behandlungstermin beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, worauf eine ganzkörperliche Untersuchung folgt. Dieser Ablauf ermöglicht es mir eine Indikation oder Kontraindikation für eine osteopathische Behandlung festzustellen und Sie gezielt behandeln zu können. Vor jeder weiteren Behandlung wird evaluiert wie Ihr Körper auf die letzte Behandlung reagiert hat und Ihr aktueller Zustand erfasst. So kann der weitere Behandlungsverlauf individuell auf Sie und Ihren Körper angepasst werden. Zum Ende jeder Behandlung werden Zusammenhänge erläutert und eventuelle Fragen geklärt.
ERSTKONSULTATION
Die Erstkonsultation nimmt mehr Zeit in Anspruch als die Folgekonsultationen, da diese eine ausführliche Anamnese und eingehende körperliche Untersuchung beinhaltet. Dies ist die Grundlage für eine optimale auf Sie zugeschnittene individuelle Therapie.
FOLGEKONSULTATION
Die Folgekonsultation beinhaltet eine kurze Anamnese sowie Kontrolle des Behandlungserfolges als Grundlage für die weitere osteopathische Behandlung.
WAS ICH ZU MEINER BEHANDLUNG MITBRINGEN SOLLTE?
- wenn vorhanden: aktuelle Befunde, Röntgen-, CT- oder MRT Aufnahmen sowie Operationsberichte
- bei bestehender Schwangerschaft: Mutterpass
- zu einer Baby- oder Kinderbehandlung: Untersuchungsheft, eine Decke bzw. Wickelunterlage, ggf. Spielzeug
- ein großes Handtuch
ERSTATTUNG
GESETZLICH VERSICHERTE
Die meisten der gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für eine osteopathische Behandlung anteilig. Die Bedingungen hierfür können Sie bei Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen. Eine Liste können Sie hier entnehmen:
Liste der Krankenkassen
PRIVAT VERSICHERTE
Die Behandlungskosten berechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Der überwiegende Teil der Privatversicherungen und der Beihilfe übernehmen diese Kosten. Die Voraussetzungen der Erstattung ist mit der jeweiligen privaten Versicherung direkt im Vorfeld zu klären.
Bei den meisten gesetzlichen- und einigen privaten Krankenkassen muss für die Bezuschussung eine entsprechende ärztliche (z.B. Orthopäde, Hausarzt, Gynäkologe) Verordnung vorliegen, welche vor Behandlungsbeginn ausgestellt worden ist. Diese reichen Sie dann zusammen mit meiner Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
VERSÄUMTER TERMIN
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Ansonsten behalte ich mir das Recht vor, Ihnen den gebuchten Termin privat in Rechnung zu stellen.